23. November 2023: Symposium zum § 40 Bundesnaturschutzgesetz

§ 40 des Bundesnaturschutzgesetzes im Spannungsfeld von Biodiversität und Botanischem Artenschutz

Welches Saatgut darf in der freien Natur verwendet werden? Was ist ein Vorkommensgebiet? Bestätigen genetische Untersuchungen die behördlich festgelegten 22 Ursprungsgebiete von Pflanzen? Welche Auswirkungen hat der Verlust von Pflanzenarten auf das Gesamtökosystem?

Diese und weitere Fragen beleuchtet das gemeinsam von der Hochschule Geisenheim und dem NaturGarten e. V. veranstaltete Symposium.

Der § 40 des Bundesnaturschutzgesetzes regelt das Ausbringen von Pflanzen in der freien Natur. Erhebliche Unsicherheiten bei der Auslegung führen zu Konflikten zwischen dem sog. Botanischen Artenschutz – dem Schutz der Vielfalt der Pflanzenarten in der Landschaft – und den Naturschutzbemühungen, die gesamte Ökosysteme mit ihren Tieren und Pflanzen betrachten.

Das Symposium findet am 23.11.2023 an der Hochschule Geisenheim statt. Das Programm und weitere Informationen finden Sie hier:

https://naturgarten.org/blog/2023/08/15/symposium/

 

 

Ein Projekt der:

Biologische Station im Kreis Wesel e.V.

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